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03. Feb 2022

Bürgerwindpark von Green City-Insolvenz kaum betroffen

Ettenheim. In der jüngsten Gemeinderatsitzung sprach Bürgermeister Bruno Metz an, was jüngst verlautbart worden war: dass Green City, der bekannte Münchener Anbieter für Projektentwicklung, Bau, Finanzierung und Betrieb von Erneuerbaren-Energie-Anlagen Insolvenz anmelden musste. Bekanntlich ist Green City mit 49 Prozent an der Bürgerwindpark Südliche Ortenau  GmbH (BWSO) mit ihren sieben Anlagen auf dem Höhenzug zwischen Schuttertal und Ettenheim beteiligt, so wie die Ettenheimer Bürgerenergiegenossenschaft (25,5 Prozent) und die beiden Gemeinden Ettenheim und Schuttertal (zusammen ebenfalls 25,5 Prozent). Natürlich berge die neue Situation eine gewisse Unsicherheit, so Metz, sie bereite den hier Beteiligten indes „keine allzu großen Sorgen. Unser Windpark ist ein Vorzeigeprojekt“, so die Einschätzung des Ettenheimer Bürgermeisters.

Für den Ettenheimer Stadtanzeiger hat Klaus Schade die Situation von Green City und deren Auswirkung auf den Windpark mit Jörg Bold, Vorstandsmitglied der Ettenheimer Bürgerenergiegenossenschaft, besprochen.

Herr Bold, haben Sie Einblick in die Gründe für die Green City-Insolvenz?

In den bisherigen Unternehmensmitteilungen der Green City AG wurde von Problemen bei der plangemäßen Fertigstellung von Windparks auf Grund von Lieferschwierigkeiten und technischen Problemen des Anlagenlieferanten berichtet. Dadurch fehlen dem Unternehmen Erträge. Wegen drohender Zahlungsunfähigkeit musste ein Insolvenzverfahren beantragt werden.

Wirkt sich eine Insolvenz auch auf den Bürgerwindpark aus, an dem die Ettenheimer Bürgerenergie eG beteiligt ist?

Die Auswirkungen sind gering, da der Windpark ein eigenständiges Unternehmen ist. Die sieben Anlagen werden sich mit oder ohne Green City noch mindestens die nächsten 15 Jahre drehen und sauberen Strom produzieren. Die Stromerlöse liegen im Rahmen der Erwartungen, Zins und Tilgung gegenüber der Bank wurden geleistet. Auswirkungen könnte die Insolvenz auf die Betriebsführung und auf die Eigentümerstruktur haben.

Green City übt ja als Betriebsführer eine wichtige Funktion für den Bürgerwindpark aus.

Ja, für die technische Betriebsführung ist ein Tochterunternehmen der Green City seit der Inbetriebnahme zuständig. Ein Team von fünf Fachleuten kümmert sich um sämtliche technischen und kaufmännischen Aufgaben, die der Betrieb der Windenergieanlagen mit sich bringt. Grundsätzlich kann diese Dienstleistung auch an andere Unternehmen vergeben werden. Allerdings wäre das schade, da wir mit deren Arbeit sehr zufrieden sind.

Welche Szenarien könnten Sie sich nach Bekanntgabe der Insolvenz vorstellen?

Ich kann mir gut vorstellen, dass ein Investor gefunden wird, und nach einer Umstrukturierung des Unternehmens uns die Green City als Partner für Betriebsführung und als Miteigentümer des Windparks erhalten bleibt.

Die Green City hat 49 Prozent der Anteile am Bürgerwindpark. Könnte es auf Grund der Insolvenz  zu einem Wechsel des Gesellschafters kommen?

Am wahrscheinlichsten scheint mir, dass die Green City nach einer Sanierung weiterhin Eigentümer bleibt. Wird ein Verkauf der Anteile angestrebt, geht dies nur mit Zustimmung der Gemeinden Ettenheim und Schuttertal und der Bürgerenergie. Das war uns bei der Konzeption des Windparks wichtig, da wir damit vermeiden wollten, dass der Windpark von einem Investor zum andern weitergereicht werden kann – ohne unser Mitwirken.

Haben Sie bei der geplanten neuen Windkraftanlage auf dem Schnürbuck auch auf Green City gebaut? Bis wann denken Sie die neue Anlage in Betrieb zu nehmen?

Die Projektentwicklung beim Windpark Schnürbuck wird durch Alterric, einem Tochterunternehmen der Firma. Enercon, durchgeführt. Die Ettenheimer Bürgerenergie eG trägt hierbei kein Risiko. Die Baugenehmigung wird zum Sommer erwartet. Dann könnte nächstes Jahr mit dem Bau begonnen werden und in 2023 dann die Inbetriebnahme erfolgen. Mit der Inbetriebnahme würden wir dann eine der drei Anlagen erwerben.

Dieser Artikel ist am 3.2.2022 im Ettenheimer Stadtanzeiger erschienen

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